FAQ - Faserzementplatten
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu den Faserzementplatten. Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Diese durchsturzsicheren Faserzementplatten sind belastbar, langlebig, feuchteregulierend, schalldämmend, nicht brennbar und umweltfreundlich. Außerdem sind sie ammoniakbeständig und daher ideal für Stallgebäude und Reithallen geeignet. Ein weiterer großer Vorteil ist, dass Faserzementwellplatten einfach zu montieren/verlegen sind. Durch die großformatigen Platten sind die Wellplatten schnell auf dem Dach verlegt und mit wenigen Schrauben befestigt.
Aufgrund der Eigenschaften von Faserzementplatten (langlebig, feuchtigkeitsregulierend, schalldämmend, nicht brennbar, umweltfreundlich) werden diese hauptsächlich für größere Gebäude wie Stallungen, Reithallen, Industriehallen und landwirtschaftliche Hallen verwendet. Aber auch kleinere Dächer und Wände lassen sich mit ihnen leicht verkleiden.
Nein, diese Faserzementplatten sind völlig asbestfrei. Seit 1993 ist Asbest auch in Deutschland verboten und es wird empfohlen, alte asbestbelastete Dächer zu sanieren und auszutauschen. Dächer, die vor 1993 gebaut wurden, enthalten daher mit hoher Wahrscheinlichkeit noch Asbest.
Unsere Faserzementplatten sind umweltfreundlich und gesundheitlich unbedenklich. Sie bestehen aus Zement und organischen Verstärkungsfasern. Diese Fasern sorgen für die moderne Optik und werden sogar im medizinischen Bereich und in der Textilindustrie eingesetzt, sind also gesundheitlich unbedenklich.
Profil 5: Dieses Profil hat eine Plattenbreite von 920 mm, eine Nutzbreite von 873 mm und besteht somit aus 5 Wellen.
Profil 6: Dieses Profil hat eine Plattenbreite von 1097 mm, eine Nutzbreite von 1050 mm und hat somit eine Welle mehr als Profil 5, nämlich 6 Wellen.
Alle anderen Abmessungen sind für beide Profile gleich.
Dies ist immer abhängig von der vorhandenen Unterkonstruktion und der bestellten Plattenlänge. Profil 5 hat eine Breite von 920 mm und Profil 6 eine Breite von 1097 mm. Der Pfettenabstand beträgt bei 2500 mm Plattenlänge 1,15 m, bei 2000 mm 90 cm, bei 1600 mm 1,40 m bzw. 70 cm und bei 1250 mm Plattenlänge 1,05 m. Die Auflagerbreite der Faserzement-Wellplatten darf 50 mm nicht unterschreiten.
Die Faserzementplatten Europa sind die stabilsten Faserzementplatten auf dem europäischen Markt, daher der Name “Europa”. Die doppelte Pressung bei der Herstellung macht sie zu den stabilsten Faserzementplatten in Europa. Sie werden zuerst auf 8 mm und dann in einem zweiten Pressvorgang auf 6,5 mm gepresst. Das ist auch der Unterschied zu anderen Faserzementplatten, die direkt auf 6,5 mm gepresst werden und somit keine Doppelpressung haben. Außerdem haben diese Faserzement-Wellplatten bereits einen Eckanschnitt, die bei anderen Platten oft fehlt und die Verlegezeit erheblich verlängert.
Eckanschnitt bedeutet, dass die Faserzementplatten mit einer vorgestanzten Eckkante geliefert werden. Dadurch werden vierfache Überlappungen vermieden. Der vorgestanzte Eckanschnitt kann leicht von Hand abgebrochen werden.
Die Faserzementplatten werden vorzugsweise mit Edelstahlschrauben (wahlweise auch verzinkte Schrauben) auf dem Wellenberg verschraubt. Wir bieten diese Schrauben mit einer Länge von 130 mm an. Die Faserzementplatten werden nie auf dem ersten Wellenberg verschraubt, sondern immer erst auf dem zweiten Wellenberg. Die weitere Montage ist abhängig vom Profil und der Plattenlänge.
Ja, zu den Faserzementplatten bieten wir passende Lichtplatten mit dem gleichen Profil (177/51) an, so dass diese miteinander verlegt und überlappt werden können. Diese gibt es in den Materialien PVC und Acrylglas für Profil 5 und Profil 6. Die Auflageflächen für die Lichtplatten müssen immer hell sein. Sowohl die Holzunterkonstruktion als auch die Faserzementplatten in den Überlappungen müssen weiß gestrichen oder mit Aluminiumklebeband abgeklebt werden.
Die Faserzementplatten werden in den Farben naturgrau, anthrazitschwarz, dunkelbraun, dunkelgrün, dunkelrot, grün, rotbraun, wolkengrau und ziegelrot angeboten.
Die Faserzementplatten werden auf Paletten geliefert. Bis zu 50 Platten können auf einer Palette gestapelt werden. Die Lieferung von Faserzementplatten kann in einigen Bundesländern (Bremen und Niedersachsen) mit Kranentladung erfolgen. Die Lieferung mit Kranentladung ist kein grundsätzlicher Service, den wir in allen Bundesländern anbieten können. Eine Lieferung ”Unabgeladen” bedeutet, dass der Kunde selbst für das Abladen der Faserzementplatten sorgt. Eine manuelle (händische) Entladung durch den Kunden ist grundsätzlich nicht zulässig. Bis zu einer Menge von 50 m2 kann noch von Hand abgeladen werden, darüber hinaus ist eine geeignete Ablademöglichkeit mit technischen Hilfsmitteln zwingend erforderlich. Die technischen Hilfsmittel müssen so beschaffen sein, dass ein zügiges Abladen gewährleistet ist. Die Entladung kann z.B. mit einem Gabelstapler, einem Traktor mit Hubvorrichtung oder einem Kran erfolgen. Der Frachtführer entscheidet vor Ort, ob eine Anlieferung/Abladung mit den zur Verfügung gestellten Hilfsmitteln erfolgreich durchgeführt werden kann oder ob der Kunde bei kleineren Mengen die Ware evtl. von Hand abladen kann, sofern genügend Hilfspersonen zur Verfügung stehen. Der Fahrer ist nicht verpflichtet, beim Abladen durch den Kunden behilflich zu sein, da er für diese Tätigkeiten nicht versichert ist. Für Schäden, die beim kundenseitigen Abladen entstehen, haftet der Kunde. Der Frachtführer ist berechtigt, eine Anlieferung oder Entladung abzubrechen, wenn die Dauer der Entladung wegen fehlender oder ungeeigneter Hilfsmittel die im Speditionsgeschäft üblichen Entladezeiten überschreitet. Die Kosten und Folgekosten eines fehlgeschlagenen Anlieferversuches werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Eine Anlieferung mit Kranentladung kann auf Wunsch angeboten werden und ist mit zusätzlichen Kosten verbunden..